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Rahmenvereinbarung
Vereinbarung zur Einrichtung des Interuniversitären strukturierten Doktorandenprogramms "Biopsychologie von Schmerz und Emotionen" der Universitäten Bamberg und Würzburg
vom Februar 2009
Nach dem Bayerischen Hochschulgesetzsollen die Universitäten auch hochschulübergreifend zur Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses zusammenarbeiten. Im Hinblick auf diesen gesetzlichen Auftrag richten die Otto-Friedrich Universität Bamberg und die Julius-Maximilians-Universität Würzburg das nachfolgende Doktorandenprogramm ein:
§ 1
Zielsetzung
Das interuniversitäre strukturierte Doktorandenprogramm „Biopsychologie von Schmerz und Emotionen“ der Universitäten Bamberg und Würzburg hat zum Ziel, biopsychologische Grundlagen der Entstehung und Aufrechterhaltung von negativen Emotionen und Schmerz zu identifizieren und damit auch Implikationen für mögliche Anwendungsbereiche zu liefern (translationale Forschung). Zu diesem Zweck arbeiten der Lehrstuhl für Psychologie I (Biolo-gische Psychologie, Klinische Psychologie und Psychotherapie) der Universität Würzburg und die Professur für Physiologische Psychologie der Universität Bamberg, sehr eng zusammen. Doktoranden und Doktorandinnen sollen exzellente, interdisziplinäre Forschungsmöglichkeiten gegeben werden, so dass Arbeiten mit internationaler Sichtbarkeit entstehen können. Durch das Zusammenwirken der beiden Universitäten werden verschiedene biopsychologische Forschungsansätze ergänzend kombiniert, was zu einer exzellenten, vielschichtigen Ausbildung der Doktoranden und Doktorandinnen beitragen soll.
Das 3-jährige Curriculum des strukturierten Doktorandenprogramms ist so organisiert, dass eine intensive Ausbildung in Theorien und Methoden der biologischen Psychologie, insbesondere im Bereich von Emotionen und Schmerz erreicht und ausreichend Gelegenheit zu Praktika in verschiedenen Laboren gegeben wird. Die Fähigkeit zum unabhängigen Forschen und der Erwerb professioneller akademischer Fertigkeiten werden zudem durch Teilnahme an speziell organisierten Workshops gefördert. Die frühzeitige Integration der Doktoranden und Doktorandinnen in internationale Netzwerke wird verstärkt durch internationale Gastwissenschaftler, Summer-Schools mit internationalen Referenten und durch die obligatorische Teilnahme der Doktoranden und Doktorandinnen an internationalen Fachtagungen, auf denen sie Ergebnisse ihrer Arbeiten präsentieren und diskutieren sollen. Weiteres Studienziel ist das frühzeitige Publizieren in wissenschaftlichen Fachzeitschriften.
§ 2
Curriculum
(1) Jeder Doktorand und jede Doktorandin absolviert ein strukturiertes 3-jähriges Studienprogramm mit max. 6 SWS pro Semester. Studienelemente sind Doktorandenkolloquien/Journal Clubs, Blockseminare (Workshops), weitere Veranstaltungen (Vorlesungen, Seminare) der Universitäten, Laborpraktika und Besuche von Kongressen oder „Summer-Schools“. Da alle Doktoranden und Doktorandinnen ihre Promotionen auf drittmittelgeförderten Projektstellen realisieren sollen, um sie früh an diese zeitgemäße Form der Forschungsorganisation heranzuführen und auch Berichtsverbindlichkeiten den Drittmittelgebern gegenüber existieren, müssen die jeweiligen Lehrinhalte in Grenzen den jeweils laufenden Projekten angepasst werden können. Die Lehre soll die drei Phasen der empirischen Forschung in der Psychologie und im jeweiligen Promotionsvorhaben abbilden, bei der eine Planungsphase, eine Durchführungsphase und eine Präsentationsphase unterschieden werden können.
(2) Das Doktorandenkolloquium/Journal Club findet alternierend in Würzburg oder Bamberg durchgängig während aller Semester jeweils 14-täglich statt (4 Stunden-Termine mit 2 Stunden Kolloquium und 2 Stunden Journal Club). Im Doktorandenkolloquium soll jeder Doktorand bzw. jede Doktorandin mindestens einmal im Jahr über den Fortgang seines/ihres Promotionsvorhabens berichten. Im Journal Club soll aktuelle internationale Fachliteratur mit Bezug zu den Promotionsthemen vorgestellt werden.
(3) Pro Semester soll ein Blockseminar (Workshop, ca. zwei Wochenenden pro Semester) besucht werden, das jeweils von einem der beiden Universitäten angeboten wird. Themen sollen u. a. Methoden der Emotionsforschung, Methoden der Schmerzforschung (1. Jahr), affektive Störungen, chronischer Schmerz (2. Jahr) und Veranstaltungen mit Themen aktueller Forschungsprojekte der beteiligten Hochschullehrer (3. Jahr) sein.
(4) Weitere Studienelemente sind andere Vorlesungen und Seminare, Laborpraktika und Besuche von Fachtagungen. Die Zusammenstellung der Vorlesungen und Seminare erfolgt in Absprache mit den Würzburger und Bamberger Hochschullehrern, so dass gemeinsam die für jeden Doktoranden und jede Doktorandin sinnvollen Veranstaltungen aus den Angeboten beider Universitäten ausgewählt werden können. Hier können z. B. Veranstaltungen aus dem Vertiefungsfach Neuropsychologie in Würzburg oder in Bamberg, Vorlesungen in Neurologie und Neurobiologie in Würzburg sowie in kognitiver Informatik und Psychiatrie in Bamberg besucht werden.
(5) Die Laborpraktika sollen der Erweiterung des Methodenspektrums der Doktoranden und Doktorandinnen dienen. Diese werden während des Blockseminars in Absprache mit den Würzburger und Bamberger Hochschullehrern geplant. Neben den Labors der beteiligten Lehrstühle können in Absprache mit den Hochschullehrern auch Praktika in Labors anderer Arbeitsgruppen (Medizin, Biologie) oder am Würzburger Bioimaging Center durchgeführt werden. „Summer-Schools“ zu spezifischen Themen der Biopsychologie werden von den verschiedensten wissenschaftlichen Vereinigungen angeboten (z. B. Deutsche Gesellschaft für Psychophysiologie und ihre Anwendungen, Forum of European Neuroscience, Hertie School of Neuroscience); deren Auswahl erfolgt in Absprache und/oder auf Vorschlag der Hochschullehrer aus Bamberg und Würzburg. Gleiches gilt für den Besuch von einschlägigen Fachtagungen, die ebenfalls angerechnet werden können.
(6) Die Studienelemente mit den geforderten SWS sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Zum Nachweis der Teilnahme am Studienprogramm führen die Doktoranden und Doktorandinnen ein Studienbuch.
§ 3
Betreuung
(1) Für jeden Doktoranden und jede Doktorandin wird ein Betreuungskomitee aus drei Personen gebildet. I
hm gehören ein individueller Betreuer, ein zweiter Betreuer der jeweils anderen Universität und ein Vertreter, der nicht dem engeren Fachgebiet der Promotionsarbeit zuzuordnen ist, an.
(2) Die Aufgaben des Betreuungskomitees bestehen darin, das Promotionsverfahren der betreuenden Fakultät sicherzustellen, das Ausbildungsprogramm in Absprache mit den Doktoranden oder der Doktorandin festzulegen und den Fortschritt der Arbeiten regelmäßig zu evaluieren.
Daneben ist es kontinuierlich für die Beratung des Doktoranden oder der Doktorandin zuständig und stellt die Interdisziplinarität der Ausbildung sicher.
Kongressreisen (Poster-Präsentationen, Vorträge) und Publikationen werden in Absprache mit dem Betreuungskomitee spätestens nach dem ersten Studienjahr ge-plant und zur Optimierung der Außendarstellung besprochen bzw. geübt.
Das Betreuungskomitee hat zudem die Aufgabe, den Doktoranden oder die Doktorandin in nationale und internationale wissenschaftliche Netzwerke einzuführen und Verbindungen herzustellen, die Möglichkeiten zum wissenschaftlichen Austausch und für Kooperationen bieten.
§ 4
Status und Organisation
(1) Das strukturierte Doktorandenprogramm konstituiert keinen gemeinsamen Studiengang.
Die Doktoranden oder Doktorandinnen sind entweder an der Universität Würzburg oder an der Universität Bamberg immatrikuliert.
Bei der Aufnahme in das strukturierte Doktorandenprogramm wird eine annähernde Gleichverteilung von Doktoranden und Doktorandinnen aus Würzburg und Bamberg angestrebt.
(2) Das Verfahren der Promotion regeln die jeweiligen Promotionsordnungen der beiden Fakultäten, denen der Lehrstuhl für Psychologie I (Biologische Psychologie, Klinische Psychologie und Psychotherapie) der Universität Würzburg und die Professur für Physiologische Psychologie der Universität Bamberg angehören.
Hierbei wird angestrebt, dass die Mitglieder des Betreuungskomitees möglichst vollständig entsprechend der zuständigen Promotionsordnung als Gutachter und Prüfer für die schriftliche und mündliche Promotionsleistung bestellt werden.
§ 5
Ausbildungsleitung
(1) Das strukturierte Doktorandenprogramm wird durch die Hochschullehrer der beteiligten Bereiche für Psychologie I der Universität Würzburg und Physiologische Psychologie der Universität Bamberg gemeinsam geleitet.
(2) Die Ausbildungsleitung entscheidet über die Aufnahme der Doktoranden und Doktorandinnen in das Programm, über mögliche Ausnahmen vom vorgegebenen Studienplan im Einzelfall und abschließend über das Vorliegen des Nachweises eines erfolgreichen Studiums.
Die Doktoranden und Doktorandinnen des Programms bedürfen einer Empfehlung der Ausbildungsleitung, bevor die Promotion bei der entsprechenden Fakultät eingereicht werden kann, um das von dem strukturierten Doktorandenprogramm verliehene Zertifikat zur Promotion zu erhalten.
Die Regularien der jeweiligen Promotionsordnungen werden durch dieses Verfahren nicht berührt. Aufgaben der Organisation und Betreuung können delegiert werden, so z.B. an das Betreuungskomitee.
§ 6
Voraussetzungen für die Annahme als Doktorand oder als Doktorandin im strukturierten Doktorandenprogramm
Die Kandidaten und Kandidatinnen müssen alle formalen Kriterien nach der jeweils geltenden Promotionsordnung erfüllen, um als Doktoranden oder Doktorandinnen für Psychologie an den Universitäten Würzburg oder Bamberg in das strukturierte Doktorandenprogramm aufgenommen zu werden.
Sie müssen unter Vorlage eines Projektexposées einen Antrag auf Aufnahme in das strukturierte Doktorandenprogramm stellen.
Zudem muss das Promotionsprojekt nationale und internationale Konkurrenzfähigkeit und Sichtbarkeit aufweisen. Zum Nachweis hierfür genügt die Vorlage eines bewilligten Drittmittelantrages, der durch eine wissenschaftlich anerkannte Gesellschaft oder Stiftung gefördert wird. Alternativ kann diese Bewertung basierend auf dem Projektexposée erfolgen. Über die Aufnahme entscheidet die Ausbildungsleitung.
§ 7
Nachweis eines erfolgreichen Studiums
(1) Die Doktoranden und Doktorandinnen müssen ihrem Betreuungskomitee spätestens nach eineinhalb Jahren über den Verlauf der Promotion schriftlich berichten sowie in dieser Zeit mindestens einen Vortrag im obligatorischen Doktorandenkolloquium halten.
Das Betreuungskomitee entscheidet im Einvernehmen mit der Ausbildungsleitung über die Weiterführung und ggf. über eine Modifikation der Zielsetzung des Promotionsprojektes.
Im Falle der Ablehnung einer Weiterführung steht es dem Doktoranden bzw. der Doktorandin frei, die Promotion entsprechend der jeweils geltenden Promotionsordnung weiterzuverfolgen.
(2) Den Nachweis besuchter Veranstaltungen sowie sonstiger Leistungen (Kongressbeiträge, Publikationen) erbringt der Doktorand oder die Doktorandin durch das Führen des Studienbuchs. Inwieweit Fehlzeiten den zeitgerechten erfolgreichen Abschluss des Studiums gefährden, entscheidet die Ausbildungsleitung in Abstimmung mit dem jeweiligen Betreuungskomitee.
(3) Die Doktoranden und Doktorandinnen sollen möglichst früh an das Publizieren in internationalen Fachzeitschriften herangeführt werden. Daher soll die Dissertation durch ein dieser Zielsetzung angenähertes Format, das mit der jeweiligen Promotionsordnung in Einklang steht, erbracht werden. Die bevorzugte Sprache der Dissertationsschrift ist Englisch.
(4) Die Dissertation wird ergänzt durch eine mündliche Prüfung, die entsprechend der jeweils geltenden Promotionsordnung erfolgt. Wenn möglich, soll der Doktorand oder die Doktorandin seine/ihre Dissertation verteidigen und zudem noch weitere Themen vortragen sowie diskutieren. Der jeweiligen Fakultät werden das Betreuungskomitee oder andere von der Ausbildungsleitung in Absprache mit dem Doktoranden oder der Doktorandin benannte Personen als Prüfer vorgeschlagen.
(5) Die erfolgreiche Promotion wird durch die Vergabe des Doktortitels „Dr. phil.“ durch die jeweilige Universität, der erfolgreiche Abschluss des strukturierten Doktorandenprogramms durch die Verleihung des Zertifikats „Absolvent des Doktorandenprogramms Biopsychologie von Schmerz und Emotionen der Universitäten Bamberg und Würzburg“ attestiert.
§ 8
Wissenschaftlicher Beirat
Das strukturierte Doktorandenprogramm stellt sich regelmäßig der Evaluation und Kritik durch einen wissenschaftlichen Beirat, deren Mitglieder auch den internationalen Ansprüchen des Doktorandenprogramms entsprechen sollen. Er wird auf Vorschlag der Ausbildungsleitung durch die Präsidenten der Universitäten Bamberg und Würzburg berufen. Der Beirat soll im Turnus von 3 Jahren über die Arbeit des Doktorandenprogramms berichten.
Der Bericht des Beirats wird den Präsidenten zugestellt, die wiederum mit der Ausbildungsleitung Maßnahmen zur Modifikation bzw. Verbesserung des Doktorandenprogramms diskutieren können.
§ 9
Laufzeit und Ergänzungen
Die Vereinbarung gilt auf unbestimmte Zeit mit der Möglichkeit für alle Beteiligten, diese mit einer Frist von 6 Monaten jeweils zu einem Semesterende zu kündigen. Etwaige Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung aller Beteiligten.